30.8.2021 Tag 167 In die Märkische Schweiz

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Als ich um 6 Uhr aufbreche, ist es feucht, trübe und grau. Bald gelange ich an den Trebussee und wandere dann durch den Kiefernwald weiter. Alle Wege, auch die, die der Holzabfuhr dienen, sind hier unbefestigt, angenehm zum Laufen! Allerdings beschert mir das nasse Gras bald feuchte Füße. 

Da eine Schneise, der ich folgen wollte, ziemlch zugewachsen ist, schlage ich einen Umweg über Jänickendorf ein. 

Vor Bienenwerder warnt ein Ausdruck in einer umzäunten Kultur vor dem Herbizideinsatz, der hier statt gefunden hat. Wahrscheinlich hat man überwiegend Spätblühende Traubenkirschen bekämpft, vielleicht aber auch Gras. Seit langem wird in der deutschen Forstwirtschaft kaum noch Gift eingesetzt. Es gibt aber offenbar auch Ausnahmen. Zum Einen wurde während der Borkenkäfermassenvermehrung von 2018-2020 vielerorts die Giftspritze ausgepackt, zum Anderen gibt es offenbar auch immer noch Gifteinsätze zur Beseitigung unerwünschter Pflanzen. Ich bin der Meinung, das man mit dem Gifteinsatz im Wald in der Regel viel mehr Schaden als Nutzen anrichtet, daher sollte dieser konsequent unterlassen werden!

Prinzipiell lehnen auch die beiden in der Forstwirtschaft verbreitetsten Zertifizierungssysteme PEFC und FSC den Gifteinsatz ab. Leider gibt es aber Hintertürchen. Während es bei PEFC reicht, den Einsatz im Nachhinein zu begründen und zu dokumentieren, muss der Einsatz bei FSC beantragt werden, wird dann aber, beispielsweise in der Borkenkäferkalamität, auch genehmigt. Überhaupt ist FSC in den Regeln tatsächlich strikter, aber es gibt etliche Dinge, die nicht optimal sind. So wird der Rückegassenabstand auf 13,5 % maximal zu befahrender Betriebsfläche festgelegt. Dabei können sowieso unbefahrbare Steilhänge mit ebenen Lagen verrechnet werden, wo dann auch die üblichen 20 Meter möglich sind! Zwar gibt der Prozentwert im Gegensatz zu einem festen Abstandswert den Betrieben mehr Flexibilität, ich denke aber, dass das auch mit einem klaren Abstandswert möglich wäre. Ein Rückegassenabstand von 20 Metern entspricht rechnerisch 20 % befahrener  Fläche, 40 Meter ergeben 10 % Befahrung. 

Ferner werden bei FSC 10 Biotopbäume/ ha angestrebt. Aber auch wenn die betriebliche Vorgabe lediglich drei sind, und man erklärt, dass man in Zukunft mehr anstrebt, steht das keiner Zertifizierung im Weg…

Schließlich solllte man sich auch das grundlegende Problem der Zertifizierung bewusst machen: Die Firma die die Zertifizierung durchführt, wird vom zu kontrollierendem bezahlt. Wenn da keine Interessenskonflikte vorprogrammiert sind…

Ich bin der Meinung, dass man sich die ganze Augenwischerei und auch die Kosten der Zertifizierung für die Betriebe sparen könnte, wenn es klare gesetzliche Regeln gibt! Maximal 40 Meter Rückegassenabstand, kein Gifteinsatz ohne Ausnahmen, und so weiter…

Da ich noch dringend etwas am Laptop erledigen muss, schlage ich schon um 14:30 mein Lager auf.

Gerade rechtzeitig, denn bald beginnt es wieder einmal wie aus Eimern zu schütten…

Trebussee
Auf sandigen Graswegen
Gifteinsatz!
Die Kultur in der gespritzt wurde
Es gibt hier auch Buchen
Verwachsen

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